Gehörschutz

Gehörschützer müssen die sicherheitstechnischen Anforderungen der EN 352 1-4 erfüllen. Sie werden nachgewiesen durch das CE-Zeichen und durch Vorlage eines Prüfungszeugnisses (Baumusterprüfung). Die von uns angeboten Gehörschützer entsprechen diesen Anforderungen.

Achtung: Seit dem 15.02.2006 wird ein neuer Wert von 80 dB (A) (unterer Auslösewert) bei der Bereitstellung von Gehörschutz zu Grunde gelegt.

Europäische Normen:
EN 352-1: Kapselgehörschützer
EN 352-2: Gehörschutzfropfen
EN 352-3: Gehörschützer für Helmbefestigungen
EN 352-4: Elektroakustische Gehörschützer

Die Auswahl des richtigen Gehörschutzes
In der Praxis hat sich herausgestellt, dass Bequemlichkeit und Hygiene bei der Auswahl für die Mitarbeiter die größte Rolle spielen. Die betrieblich Verantwortlichen wie Meister, Sicherheitsingenieure und -beauftragte etc. sollten es grundsätzlich den Mitarbeitern überlassen, welchen Gehörschutz sie benutzen möchten. Dadurch wird die Eigenverantwortlichkeit, PSA zu tragen, gefördert.

Neue EU-Gesetzgebung
Nach der neuen EU-Lärm-Gesetzgebung müssen Arbeitgeber geeigneten Gehörschutz zur Verfügung stellen, wenn der Lärmpegel 80dB(A) überschreitet. Alle EU-Mitgliedsstaaten müssen die neue Direktive seit Februar 2006 befolgen.

Dauerhafte Lärmaussetzung über 80 dB(A) kann bleibende Gehörschäden bei Arbeitern verursachen. Viele Mitarbeiter, die von der bisherigen Gesetzgebung nicht betroffen waren, müssen jetzt berücksichtigt werden, z.B. Menschen, die in der Leichtindustrie als Gelegenheitsarbeiter oder in öffentlichen Versorgungsbetrieben arbeiten, können jetzt unter die neuen Richtlinien fallen und müssen mit Gehörschutz versorgt werden.

Neue EU-Richtlinie Lärm seit dem 15.02.06:
  • Unterer Auslösewert: 80 dB(A) Es muss Gehörschutz bereitgestellt werden! Bisheriger Wert: 85 dB(A)!
  • Oberer Auslösewert: 85 dB(A) Der Gehörschutz muss getragen werden! Bisheriger Wert 90 dB(A)!
  • Expositionsgrenzwert: 87 dB(A)

Dieser Wert darf unter keinen Umständen überschritten werden (dämmende Wirkung des persönlichen Gehörschutzes muss berücksichtigt werden).

Stöpsel oder Kapsel?

Gehörschutzstöpsel sind zu empfehlen,
  • wenn nicht aus besonderen Gründen Kapselgehörschützer getragen werden müssen
  • für Arbeitsplätze mit andauerender Lärmeinwirkung
  • bei zu starker Schweißbildung unter Kapselgehörschützern
  • bei gleichzeitigem Tragen von Brille oder Schutzbrille und Gehörschützer

Kapselgehörschützer sind anzuraten,

  • wenn häufiges Auf- und Absetzen des Gehörschutzes erforderlich ist, z.B. bei nur kurzem Aufenthalt im Lärmbereich, bei nur kurzzeitig auftretender Lärmeinwirkung
  • wenn wegen zu enger Gehörgänge Gehörschutzstöpsel nicht vertragen werden
  • wenn eine Neigung zu Gehörgangsentzündungen oder Unverträglichkeitsreaktionen beim Tragen von Gehörschutzkapseln beobachtet werden




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